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Bibliographie zur Geschichte und Kultur des Weines
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Wein-Rechnungsbuechlein nach dem Maß der Reichsstadt Lindau und der umliegenden Gegenden eingerichtet, und von der Maß zu 1. kr. bis auf 16. kr. incl. berechnet.
1779
Vortheilhafter Rechenmeister zu Einkaufung oder Verkaufung des Weines und der Frucht am Bodensee.
Weißenrieder, Gallus
1779
Kurzgefasstes Wein-Rechen-Büchlein, auf Würtemberger u. Esslinger, auch andere benachbarte Eych, Münz u. Kreuzerwährung ... .
Jahn, Wilhelm Sebastian
1775
Neu-verfertigte Rechnungen, zum gemeinnützigen Gebrauche der Weinsticher, Wein- und Fruchthändler, wie auch aller derjenigen, so in der Provinz Elsaß kaufen und verkaufen; In vier Theile abgetheilt: I. Für Strasburg und andere Orte wo der Ohmen Wein zu 24 Maas, II. Für Colmar und wo derselbe zu 32 Maas, III. Für Landau, wo er zu 48 Maas gerechnet wird, IV, Von dem Getraide oder Früchten, und zum Beschluß eine Berechnung der Geldzinse zu 5 und 4 vom 100, nebst einer Resolutionstafel, das französische Geld in Reichsgulden, die Louisd'or zu 11 Gulden gerechnet, zu verwechseln.
Ackermann, Johann Jacob
1772
Erleichterte und Fertige Wein-Rechnung / Bestehend aus 56. Arithmetrische Tabellen, Durch welche die Weine Accis von Rhein- und Mosel, wie auch von Spanische, Franzoesische, und fremde Wein von einem Viertel, bis zu ein, und mehreren Fudern, an statt langen und muehsamen Rechnens, durch blosses Aufschlagen augenblicklich zu finden, Sambt eine Kurze Erleuchterung Wie man sich bey diese unterschiedliche Zahlungen zu verhalten hat.
1772
Neu-vermehrtes Wein-Büchlein, worinnen nicht nur eine richtige Ausrechnung des Weins, sondern auch ein historischer Bericht des Weinlaufs von 284 Jahren her, zu finden, auf die Maaß und Rechnung des Lands Appenzell, St. Gallen und Rheinthal gestellet; ingleichen ist auch beygesetzt der Weinlauf von Weinfelden, wie solcher von unterschiedlichen Jahren her, bis auf jetzige Zeit ist verkauffet worden.
1768
Anderweitige Frage: Welches nützlicher sey, den Betrag eines Weinberges als Most oder als Wein zu verkaufen?
1766
Neues Wein-Buechlein, nach hiesig u. umlieg. Landschafften Münz u. Masz.
1764
Completirung einer zwölfjährigen Nutzungs-Rechnung vom Weinbau, samt Gegen-Rechnung.
1754
Fortstellung der Gedanken vom Weinbau, sonderlich vom Verkauf des Weins.
1754
Anderweite Frage: Welches nützlicher sey, den Ertrag eines Weinbergs, als Most, oder als Wein, zu verkauffen.
1753
Wein-Buechlein [Wein-Büchlein] / Worinnen Nicht nur eine richtige Ausrechnung des Weins / sondern auch Ein Historischer Bericht des Weinlaufs von 270. Jahren her / zu finden. Auf die Maß und Rechnung des Lands Appenzell / St. Gallen und Rheinthal gestellet.
1753
Vollstaendiges und gantz Neu-berechnetes Wein-Rechnungs-Buechlein, Auf das Hertzogthum Wuertemberg und Des H. R. Reichs-Stadt Eßlingen Muentz und Eych eingerichtet. Worinn enthalten / 1. Allerley Taflen zum Kauffen und Verkauffen des Weins. 2. Erlegung des umgelds u. Accis. 3. Einnehmung der Gefaellen / samt Keltern-Wein. 4. Auch von Vergleichung der Eychen der benachbarten Oerter gegen der Wuertembergischen. Ferner / 5. Ein deutlicher Unterricht zweyerley Visier-Ruthen / wovon die eine gantz neu / und zum allgemeinen Gebrauch anzuwenden. 6. Wie der Werth zerschiedener Weine / so unter einander gemenget worden / zu berechnen. 7. Alle Wein-Rechnungen von 1462. biß 1748. in Stuttgardt und Eßlingen. 8. Wie im Wuertembergischen der Wein / so ausser Land gefuehrt wird / verzollt werden solle. und 9. Eine Berechnung der jetzt gangbahren Muentz.
Kandler, Gottlieb David
1748
Kurtzer Weeg zur Richtigkeit. Das ist: Hand-Rechen-Buechlein, Worinnen gezeiget wird: Wie nach den kurtzen Weeg auf eine bequeme, und sehr leichte Art die dermahlen gangbare Interesse à 5. 6. & 10. pro Cento in Rheinischer Wehrung auf Jahr / Monat / und Taeg zu suchen: mehr wie die Ducaten zu Gulden / und die Gulden zu Ducaten zu machen: ingleichen wie die Besoldungen-Bestand- und Zinnß-Rechnungen kurtz zu finden: dann / wie die Wuerff in Gulden zu resolviren: und die Gulden wieder in Wuerff zu reduciren seyen; Samt denen hierzu gehoerig- auch accurat ausgerechneten Tabellen, Nebst einen kurtzen Unterricht von der Wein- Ellen- und Frucht-Maaß, wie auch Gewicht. Bey allen Cassen / Rendt-Aembtern / Verwaltungen / Inspectionen / [et]c. sehr nutzlich zu gebrauchen.
Hoedl, J.G.
1746
Auf die Heilbron[n]- und Weinsperger Eych Gantz Neu-Eingerichtetes Wein-Buechlein, Oder: Geschwinde Außrechnung, wie hoch der Aimer und die Maß zu stehen komme, so man das Fuder Wein, um 1. 2. 10. ja biß auf 100. und mehr Gulden, kauffte oder verkauffte. Allen denenjenigen so mit Wein zu thun haben, Insonderheit aber, denen Herren Wein-Haendlern, Zum Besten hrsg.
1746
Neu mit allem Fleiß verfertigtes Rechen-Büchlein, worinnen erstlich die Wein-Rechnung begriffen ... .
1745
Jahr-Buch Alter und neuer Nachrichten, Oder Historische Beschreibung, Wie Der guetige GOTT von vielen hundert Jahren her, biß auf das jetzt-lauffende 1742. Jahr, Unser werthes Franckenland vielmahl mit gut und geseegneten Wein-Jahren erfreuet, aber auch mit schaedlichen Miß-Jahren Vaetterlich heimgesuchet hat; Wobey meistens der Wein-Preiß, und von mehr als 100. Jahren her der Getrayd-Preiß mit angemercket wird. Nebst angehaengt-bey einem jeden Jahr sich zugetragener merckwuerdigen Geschicht, Was sowohl durch Theurung und Hunger- Pest- Feuer- und Wassers-Noth, als auch in denen Hußiten-Marggraeflich-Wuerzburgischen Bauren- 30.jaehrigen Tuercken- und Franzoesischen Kriegen, sowohl Francken als andere Oerter ausstehen und empfinden muessen. [Verfasser:] Conrad Caspar [Häulen].
Häulen, Conrad Caspar
1743
Kurtz-gefaßtes Wein-Rechen-Buechlen. Auf Wuertemberger und Eßlinger, auch andere benachbarte Euch, Muentz, und Kreutzerwaehrung, von 5. Kreutzer biß auf 60. fl. dem Eymer nach gerichtet, wobey zugleich der Observanz-maeßige Accis, und zu letzt der auslaendische Zoll samt dem Aufwechsel anzutreffen, in dem Hoch-Loebl. Hertzogthum Wuertemberg nutzlich zu gebrauchen.
Jahn, Wilhelm Sebastian
1740
Vermehrtes Weinrechen-Buechlein / Auf Wuertemberger und Eßlinger / auch anderer benachbarter Eych gerichtet, samt dero Muentz und Kreutzer-Waehrung, nach theuren und wohlfailen Kaeuffen; Jn dem hochloeblichen Herzogthum Wuertemberg / auch der Stadt Eßlingen / und andern inn- und anligenden Orten nutz- und dienlich zu gebrauchen; Durch Johannem Ludovicum Helvetium.
Ludovicus, Johannes
1731
Etwas vor Ehrliche Francken; oder Nutzliches Handbüchlein, worinnen, Nach der fränckischen Müntz- und Landes- Geld-Art, allen Weinhändlern zu grossen Nutzen angezeiget wird, was der Eymer, das Achtel, oder die Maß koste, wann der Wein dem Fuder - nach eingekauffet wird. Zur mehrern Erläuterung verfertiget / von S. U. N.
1727
Wein- Pension- Weingarts-Reductions-Einnahm- und Außgaab Buechlein. Getheilt in fuenff Theil. I. Theil begreiftt in sich die Wein-Rechnung das Fuder und die Maaß belangend. ... Alles dergestalt verfertigt / daß es allein auff die im Chur-Trierischen Ertz-Stifft gebraeuchliche Maaß und Muentz eingericht.
1727
Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht / ... . III. Einem Weinhaendler, ... . Oder: Ein Wercklein, welches sowohl denen, welche der Rechen-Kunst ohnfahren, als auch denen die deren kuenidig sind, zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung das zweyte mahl verfasset worden von ... .
1718
Der Vierfache hurtige Rechen-Knecht, ... . III. Ein Weinhändler. ... Oder Ein Wercklein / so männiglichen / so wohl denen / welche der Rechen-Kunst ohnerfahren / als die deren kündig sind / zu sonderbahrer Zeit-Gewinnung also verfasset von ... .
1710
Nutzliches Korn: und Wein: Rechnung-buechl: Darinn: Das Malter von 3. bis 20. fl. und steige ein Batzen nach dem andern / was ein halb / gantz / 2. 3. 4. 5. 6. 7. Viertel kombt. Wie auch das Fuoder von 20. biß 320 fl wie die Maß / Quart / halb / 1. 2. 3. 4. 5. 10. 15. Aymer belauffet. Allen / so Korn und Wein kauffen / oder verkauffen / zu Nutz in Truck verfertiget.
1709
Auf die Hallisch u. Weinsperger Eych eingerichtetes Wein-Buechlein / neben einer nutzlichen Resolvirung der Heilbronn- und Weinsperger / gegen der Haell. Eych. Samt einer Nachricht Uber die Wuertemberger / Pfaelzisch- Kocher- Tauber- und Jagst-Eych. Fuer die Weinhaendler verfaßt.
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